IHRE KANZLEI FÜR SOZIAL- UND ARBEITSRECHT
HERZLICH WILLKOMMEN!
Meine zentral im München-Sendling liegende Kanzlei ist spezialisiert auf Sozial- und Arbeitsrecht.
Das Leben stellt uns manchmal vor emotionale und existentielle Herausforderungen, die auf rechtliche Rahmenbedingungen treffen, die der Einzelne kaum noch überblicken kann. In diesen schwierigen Situationen biete ich rechtliche Unterstützung an, damit Sie sich auf die emotionale Bewältigung dieser Situationen konzentrieren können.
Engagiert und mit fundiertem Fachwissen begleite ich Sie gerne bei der Erreichung des von Ihnen angestrebten Ziel.
KATJA WEITZEL
FACHANWÄLTIN FÜR SOZIALRECHT
IHRE SPEZIALISTIN FÜR
SOZIAL- UND ARBEITSRECHT
Sie haben Probleme mit der Kranken- oder Pflegeversicherung?
Sie haben Fragen zur Rentenversicherung oder müssen sich nach einem Arbeitsunfall mit der Unfallversicherung auseinandersetzten?
In solchen Fällen helfe ich Ihnen gerne weiter. Meine Kanzlei ist spezialisiert auf das Sozial- und Arbeitsrecht – von der Auseinandersetzung mit den Behörden bis zur Führung des Klageverfahrens.
Darüber hinaus vertrete ich Arbeitnehmer*innen und Betriebsräte in allen Auseinandersetzungen mit dem/der Arbeitgeber/-in.
Ich freue mich schon sehr darauf Sie unterstützen zu dürfen.
Mit freundlichen Grüßen
SOZIALRECHT
Jeder von uns muss sich im Laufe seines Lebens mit den Sozialversicherungsbehörden auseinandersetzen. Sei es bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Hilfen zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfen wegen Behinderung oder einer vorzeitigen Erwerbsminderungsrente.
Gerade abhängig Beschäftigte sind mit vielen sozialrechtlichen Fragen konfrontiert. Welche Ansprüche habe ich nach einem Arbeitsunfall? Welche Vorteile bringt die Feststellung einer Schwerbehinderung? Was muss ich alles beachten, wenn ich in Rente gehen will?
ARBEITSRECHT
Die Arbeitswelt ist schnelllebiger geworden. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird mehr Flexibilität verlangt. Mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt stellen sich aber auch mehr rechtliche Fragen. Darf der Arbeitgeber mich einfach so an eine andere Betriebsstätte versetzen? Muss ich eine Änderungskündigung akzeptieren? Darf der Arbeitgeber einfach so das Weihnachtsgeld streichen? Und wie wehre ich mich eigentlich gegen eine Kündigung?
SOZIALRECHT
Jeder von uns muss sich im Laufe seines Lebens mit den Sozialversicherungsbehörden auseinandersetzen. Sei es bei der Beantragung von Pflegeleistungen, Hilfen zum Lebensunterhalt, Eingliederungshilfen wegen Behinderung oder einer vorzeitigen Erwerbsminderungsrente.
Gerade abhängig Beschäftigte sind mit vielen sozialrechtlichen Fragen konfrontiert. Welche Ansprüche habe ich nach einem Arbeitsunfall? Welche Vorteile bringt die Feststellung einer Schwerbehinderung? Was muss ich alles beachten, wenn ich in Rente gehen will?
ARBEITSRECHT
Die Arbeitswelt ist schnelllebiger geworden. Von den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wird mehr Flexibilität verlangt. Mit der Flexibilisierung der Arbeitswelt stellen sich aber auch mehr rechtliche Fragen. Darf der Arbeitgeber mich einfach so an eine andere Betriebsstätte versetzen? Muss ich eine Änderungskündigung akzeptieren? Darf der Arbeitgeber einfach so das Weihnachtsgeld streichen? Und wie wehre ich mich eigentlich gegen eine Kündigung?
REFERENZEN
WAS UNSERE MANDANTEN UND
MANDANTINNEN ÜBER UNS
SAGEN:
„Nach meiner Heirat stellte die Familienkasse ohne Ankündigung die Kindergeldzahlung für meine 4 minderjährigen Kinder ein. Auf Nachfrage erhielt ich die Auskunft, man müsse prüfen, ob wegen der Heirat mit einem Mann ausländischer Herkunft Kindergeldansprüche im Ausland entstanden seien. Diese Prüfung könne mehrere Monate in Anspruch nehmen. Auf die Kindergeldzahlung konnte ich aus wirtschaftlichen Gründen aber nicht verzichten. Rechtsanwältin Katja Weitzel hat mir hier sehr weitergeholfen. Nach nur einem Schreiben meiner Anwältin zahlte man mir das Kindergeld wieder aus und auch die Nachzahlung erfolgte ohne Probleme.“
„Meine Tochter ist hochgradig schwerhörig und kann nur mit Hilfe von hochfrequenten digitalen Hörgeräten am gesellschaftlichen Leben teilnehmen. Die Kosten für die Hörgeräte in Höhe von etwa 6.000,00 € hat die Krankenkasse abgelehnt. Dank Frau Rechtsanwältin Weitzel konnten wir im Rahmen eines Klageverfahrens vor dem Sozialgericht den Anspruch meiner Tochter durchsetzen. Die Krankenkasse übernahm die Kosten.“
„Seit einem Sturz bin ich bei der Verrichtung täglicher Angelegenheiten auf fremde Hilfe angewiesen. Wegen des Alters meiner Frau wollte ich ihr das nicht alleine zumuten und habe die Pflegestufe I beantragt um hiervon Hilfsmittel und einen Pflegedienst finanzieren zu können. Zunächst wurde mir die Pflegestufe abgelehnt. Mit Hilfe von Frau Rechtsanwältin Weitzel konnte erfolgreich ein Klageverfahren durchgeführt werden und ich habe die Pflegestufe I erhalten.“
KONTAKT
MIT RAT & TAT
AN IHRER SEITE
KANZLEI WEITZEL
Rechtsanwältin u. Fachanwältin für Sozialrecht
Plinganserstr. 24 I 81369 München
Telefon 089 / 568 219 48
Telefax 089 / 568 222 09
info@kanzlei-weitzel.de